Gastronomie-Tarif

Einordnung des Gastronomie-Tarifs

Der Gastronomie-Tarif ist kein einzelner Vertrag, sondern ein Sammelbegriff für Versicherungsarten, die typische Risiken gastronomischer Betriebe abbilden können. Umfang und Inhalte ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der betrieblichen Ausgestaltung.

Typische Risiken im Gastronomiebetrieb

Gastronomiebetriebe sind besonderen Risiken aus Küche, Technik und Gästebetrieb ausgesetzt. Der Gastronomie-Tarif ordnet diese Risiken nach ihrem betrieblichen Ursprung.

  • Brand- und Hitzeschäden durch Küchentechnik
  • Haftungsrisiken im Gästebereich
  • Hygiene- und Lebensmittelrisiken

Betriebshaftpflicht
Gewerbe-Tarif

Sach- und ertragsbezogene Absicherung

Schäden an Einrichtung oder Betriebsunterbrechungen können den laufenden Betrieb beeinträchtigen. Welche Risiken berücksichtigt sind, ist tarifabhängig geregelt.

  • Küchenausstattung, Geräte und Mobiliar
  • Waren, Vorräte und Getränke
  • Ertragsausfälle bei Betriebsstörungen

Inhaltsversicherung
Betriebsunterbrechung

Haftpflicht- und Rechtsschutzaspekte

Neben Sachschäden können rechtliche Auseinandersetzungen mit Gästen, Mitarbeitenden oder Behörden entstehen. Der Gastronomie-Tarif ordnet diese Aspekte sachlich ein.

  • Haftung gegenüber Gästen und Lieferanten
  • Arbeitsrechtliche Konflikte im Personalbereich
  • Vertrags- oder Verwaltungsverfahren

Arbeitsrechtsschutz
Rechtsschutz-Gewerbe

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Gastronomie-Tarif?

Der Begriff bezeichnet die Zusammenfassung von Versicherungsarten für typische Risiken gastronomischer Betriebe.

Ist der Gastronomie-Tarif verpflichtend?

Eine allgemeine Verpflichtung besteht nicht; einzelne Versicherungen können betrieblich erforderlich sein.

Unterscheidet sich der Tarif je nach Betriebsart?

Ja, Umfang und Ausgestaltung können je nach Art des Betriebs, Größe und Leistungsangebot variieren.

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