Vertragsrechtsschutz – vertragliche Streitigkeiten im Gewerbe einordnen
Der Vertragsrechtsschutz ordnet Versicherungsleistungen ein, die rechtliche Auseinandersetzungen aus Verträgen im gewerblichen Umfeld betreffen können. Dargestellt werden typische Streitgegenstände, Verfahrensarten und tarifliche Leistungsbausteine.
Einordnung des Vertragsrechtsschutzes
Der Vertragsrechtsschutz ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und bezieht sich auf Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Kosten-Versicherung.de.
Typische vertragliche Streitfälle
Vertragliche Auseinandersetzungen können aus unterschiedlichen Vertragsarten entstehen. Der Vertragsrechtsschutz ordnet diese Konfliktfelder nach ihrem rechtlichen Bezug.
- Streitigkeiten aus Liefer- und Dienstleistungsverträgen
- Konflikte aus Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
- Ansprüche aus Werk- und Kaufverträgen
Verfahrensarten und Kostenaspekte
Vertragliche Streitigkeiten können außergerichtlich oder vor Zivilgerichten ausgetragen werden. Der Versicherungsschutz kann – tarifabhängig – bestimmte Kostenpositionen vorsehen.
- Außergerichtliche Auseinandersetzungen und Mediation
- Gerichtliche Verfahren vor Zivilgerichten
- Kosten für Anwälte, Gerichte oder Sachverständige
Abgrenzung zu weiteren Rechtsschutzarten
Der Vertragsrechtsschutz ist von anderen Rechtsschutzbereichen abzugrenzen, die unterschiedliche rechtliche Risiken betreffen. Je nach Tarif können mehrere Rechtsschutzarten kombiniert sein.
- Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten
- Steuerrechtsschutz bei steuerlichen Streitigkeiten
- Rechtsschutz-Gewerbe als übergeordneter Rahmen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Vertragsrechtsschutz?
Der Vertragsrechtsschutz betrifft Versicherungsleistungen bei rechtlichen Streitigkeiten aus Verträgen im gewerblichen Bereich.
Welche Verträge können betroffen sein?
Je nach Tarif können unter anderem Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- oder Mietverträge erfasst sein.
Ist Vertragsrechtsschutz verpflichtend?
Nein, der Abschluss ist freiwillig und der Leistungsumfang vertraglich geregelt.