Steuerrechtsschutz – steuerliche Streitigkeiten im Gewerbe einordnen
Der Steuerrechtsschutz ordnet Versicherungsleistungen ein, die steuerliche Auseinandersetzungen im gewerblichen Umfeld betreffen können. Dargestellt werden typische Anlassfälle, Verfahrensarten und tarifliche Leistungsbausteine.
Einordnung des Steuerrechtsschutzes
Der Steuerrechtsschutz ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und bezieht sich auf Streitigkeiten mit Finanzbehörden. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Kosten-Versicherung.de.
Typische steuerliche Anlassfälle
Steuerliche Auseinandersetzungen können aus unterschiedlichen Situationen entstehen. Der Steuerrechtsschutz ordnet diese Anlassfälle nach ihrem steuerrechtlichen Bezug.
- Außenprüfungen und Betriebsprüfungen
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Streitigkeiten zu Steuerarten oder Bemessungsgrundlagen
Verfahrensarten und Kostenaspekte
Steuerrechtliche Verfahren können außergerichtlich oder vor Finanzgerichten geführt werden. Der Versicherungsschutz kann – tarifabhängig – bestimmte Kostenpositionen vorsehen.
- Außergerichtliche Einspruchsverfahren
- Gerichtliche Verfahren vor Finanzgerichten
- Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Gerichte
Abgrenzung zu weiteren Rechtsschutzarten
Der Steuerrechtsschutz ist von anderen Rechtsschutzbereichen abzugrenzen, die unterschiedliche rechtliche Risiken betreffen. Je nach Tarif können mehrere Rechtsschutzarten kombiniert sein.
- Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Vertragsrechtsschutz bei zivilrechtlichen Konflikten
- Rechtsschutz-Gewerbe als übergeordneter Rahmen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Steuerrechtsschutz?
Der Steuerrechtsschutz betrifft Versicherungsleistungen bei steuerlichen Streitigkeiten mit Finanzbehörden.
Welche Verfahren können betroffen sein?
Je nach Tarif können Einspruchs- oder finanzgerichtliche Verfahren berücksichtigt sein.
Ist Steuerrechtsschutz verpflichtend?
Nein, der Abschluss ist freiwillig und der Leistungsumfang vertraglich geregelt.