Steuerrechtsschutz

Einordnung des Steuerrechtsschutzes

Der Steuerrechtsschutz ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und bezieht sich auf Streitigkeiten mit Finanzbehörden. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.

Typische steuerliche Anlassfälle

Steuerliche Auseinandersetzungen können aus unterschiedlichen Situationen entstehen. Der Steuerrechtsschutz ordnet diese Anlassfälle nach ihrem steuerrechtlichen Bezug.

  • Außenprüfungen und Betriebsprüfungen
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Streitigkeiten zu Steuerarten oder Bemessungsgrundlagen

Verwaltungsrechtsschutz
Gewerbe-Tarif

Verfahrensarten und Kostenaspekte

Steuerrechtliche Verfahren können außergerichtlich oder vor Finanzgerichten geführt werden. Der Versicherungsschutz kann – tarifabhängig – bestimmte Kostenpositionen vorsehen.

  • Außergerichtliche Einspruchsverfahren
  • Gerichtliche Verfahren vor Finanzgerichten
  • Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Gerichte

Arbeitsrechtsschutz
Strafrechtsschutz

Abgrenzung zu weiteren Rechtsschutzarten

Der Steuerrechtsschutz ist von anderen Rechtsschutzbereichen abzugrenzen, die unterschiedliche rechtliche Risiken betreffen. Je nach Tarif können mehrere Rechtsschutzarten kombiniert sein.

  • Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertragsrechtsschutz bei zivilrechtlichen Konflikten
  • Rechtsschutz-Gewerbe als übergeordneter Rahmen

Vertragsrechtsschutz
Rechtsschutz-Gewerbe

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Steuerrechtsschutz?

Der Steuerrechtsschutz betrifft Versicherungsleistungen bei steuerlichen Streitigkeiten mit Finanzbehörden.

Welche Verfahren können betroffen sein?

Je nach Tarif können Einspruchs- oder finanzgerichtliche Verfahren berücksichtigt sein.

Ist Steuerrechtsschutz verpflichtend?

Nein, der Abschluss ist freiwillig und der Leistungsumfang vertraglich geregelt.

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