Verwaltungsrechtsschutz – behördliche Konflikte im Gewerbe einordnen
Der Verwaltungsrechtsschutz ordnet Versicherungsleistungen ein, die Auseinandersetzungen mit Behörden im gewerblichen Umfeld betreffen können. Dargestellt werden typische Anlassfälle, Verfahrensarten und tarifliche Leistungsbausteine.
Einordnung des Verwaltungsrechtsschutzes
Der Verwaltungsrechtsschutz ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und bezieht sich auf Konflikte mit Behörden oder öffentlichen Stellen. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Kosten-Versicherung.de.
Typische behördliche Anlassfälle
Auseinandersetzungen mit Behörden können aus unterschiedlichen Verwaltungsakten entstehen. Der Verwaltungsrechtsschutz ordnet diese Anlassfälle nach ihrem verwaltungsrechtlichen Bezug.
- Widersprüche gegen behördliche Bescheide
- Konflikte bei Genehmigungen oder Auflagen
- Streitigkeiten mit Aufsichts- oder Ordnungsbehörden
Verfahrensarten und Kostenaspekte
Verwaltungsrechtliche Verfahren können außergerichtlich oder vor Verwaltungsgerichten geführt werden. Der Versicherungsschutz kann – tarifabhängig – bestimmte Kostenpositionen vorsehen.
- Widerspruchs- und Vorverfahren
- Gerichtliche Verfahren vor Verwaltungsgerichten
- Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte oder Sachverständige
Abgrenzung zu weiteren Rechtsschutzarten
Der Verwaltungsrechtsschutz ist von anderen Rechtsschutzbereichen abzugrenzen, die zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten betreffen. Je nach Tarif können mehrere Rechtsschutzarten kombiniert sein.
- Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten
- Steuerrechtsschutz bei steuerlichen Verfahren
- Rechtsschutz-Gewerbe als übergeordneter Rahmen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Verwaltungsrechtsschutz?
Der Verwaltungsrechtsschutz betrifft Versicherungsleistungen bei Konflikten mit Behörden oder öffentlichen Stellen.
Welche Verfahren können betroffen sein?
Je nach Tarif können Widerspruchsverfahren oder Verfahren vor Verwaltungsgerichten berücksichtigt sein.
Ist Verwaltungsrechtsschutz verpflichtend?
Nein, der Abschluss ist freiwillig und der Leistungsumfang vertraglich geregelt.