Produkthaftpflicht

Produkthaftpflichtversicherung Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Mit der Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen (z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, Weiterfresserschäden, vertragliche Ansprüche

Inhaltsversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Gewerbetreibenden ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt die Versicherung auf. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine

Gewerbe-Rechtsschutz

Gewerbe-Rechtsschutz Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke. Im deutschen Recht regeln insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht, aber auch das Halbleiterschutzgesetz oder das Sortenschutzgesetz Voraussetzung, Inhalt

Geschäftsführerhaftpflicht

Geschäftsführerhaftpflicht D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet

Ertragsausfallschutz

Ertragsausfallschutz Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine

Elektronik-Schutz

Elektronik-Schutz-Versicherung Die Elektronikversicherung ist eine Untersparte der Technischen Versicherungen. Alle Arten von elektronischen Geräten können hierüber einzeln, in Gruppen oder pauschal versichert werden. Im deutschsprachigen Raum sind Jahresverträge mit automatischer Verlängerung üblich, für Veranstaltungen können auch kürzere Zeitspannen vereinbart werden. Schutzbereich

Cyber-Versicherung

Cyber-Versicherung Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Da dies noch eine sehr junge Versicherungssparte ist, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung der Tarife. Sprechen Sie persönlich mit

Betriebsschließung

Betriebsschließungsversicherung Eine Mehrkosten-Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz Mehrkosten-BU, deckt den finanziellen Schaden eines Betriebes, wenn diesem aufgrund einer betrieblichen Unterbrechung zusätzliche Kosten entstehen. Beispielsweise kann das Anmieten von Ersatzräumen zur Aufrechterhaltung eines Betriebes notwendig werden. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie:

Betriebsausfall

Betriebsausfallversicherung "Betriebsunterbrechungsversicherung" Wenn der Schaden dazu führt, dass der Betrieb vorübergehend unterbrochen wird, kann der Versicherer auch die Kosten für die Betriebsunterbrechung abdecken. Hierzu gehören beispielsweise die Miete von Ersatzräumen oder Ersatzgeräten sowie die Entschädigung von Umsatzeinbußen. Sprechen Sie persönlich mit

Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich

1 2