Betriebshaftpflicht – Haftungsrisiken im Gewerbe sachlich einordnen
Die Betriebshaftpflichtversicherung ordnet Haftungsrisiken ein, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Sie stellt dar, welche Schadenarten typischerweise betroffen sind und wie der Versicherungsschutz im Gewerbebereich tariflich geregelt sein kann.
Grundlagen der Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche Dritter, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden können. Sie dient der sachlichen Einordnung von Haftungsrisiken und stellt typische Leistungsbereiche dar, die tarifabhängig geregelt sind.
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Versicherte Schadenarten
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht können unterschiedliche Schadenarten berücksichtigt werden. Welche Schäden versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Personenschäden durch Verletzungen oder Gesundheitsschäden
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Vermögensschäden als Folge eines versicherten Ereignisses
Personenschäden-Betrieb
Sachschaden-Betrieb
Vermögensschaden-Betrieb
Typische Haftungsrisiken im Betrieb
Haftungsrisiken können sich aus der täglichen Geschäftstätigkeit, aus Produkten oder aus betrieblichen Abläufen ergeben. Die Bewertung dieser Risiken ist Bestandteil der tariflichen Ausgestaltung.
- Schäden gegenüber Kunden, Lieferanten oder Besuchern
- Fehler bei Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen
- Haftung aus Nutzung von Betriebsstätten und Arbeitsmitteln
Abgrenzung zu weiteren Haftpflichtformen
Die Betriebshaftpflicht unterscheidet sich von speziellen Haftpflichtversicherungen, die besondere Risiken oder Tätigkeiten betreffen. In der Praxis können mehrere Haftpflichtarten nebeneinander bestehen.
- Umwelthaftungsrisiken bei Emissionen oder Gewässerschäden
- IT-bezogene Haftungsrisiken bei digitalen Leistungen
- Branchenspezifische Sonderformen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie ordnet Haftungsrisiken ein, die aus betrieblichen Tätigkeiten entstehen können, und betrifft Schadenersatzansprüche Dritter.
Welche Schäden können betroffen sein?
Je nach Tarif können Personen-, Sach- und Vermögensschäden berücksichtigt sein.
Ist eine Betriebshaftpflicht verpflichtend?
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht generell; in bestimmten Branchen oder Vertragskonstellationen kann sie jedoch vorausgesetzt werden.
