Friseur-Tarif

Einordnung des Friseur-Tarifs

Der Friseur-Tarif ist kein einzelner Vertrag, sondern ein Sammelbegriff für Versicherungsarten, die typische Risiken eines Friseursalons abbilden können. Umfang und Inhalte ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der betrieblichen Ausgestaltung.

Typische Risiken im Friseurbetrieb

Friseursalons sind Risiken aus Kundenkontakt, chemischen Produkten und technischer Ausstattung ausgesetzt. Der Friseur-Tarif ordnet diese Risiken nach ihrem betrieblichen Ursprung.

  • Haftungsrisiken bei Behandlungen am Kunden
  • Schäden durch Chemikalien oder Arbeitsmittel
  • Unfälle im Salonbereich

Betriebshaftpflicht
Gewerbe-Tarif

Sach- und ertragsbezogene Absicherung

Schäden an Ausstattung oder Betriebsunterbrechungen können den Salonbetrieb beeinträchtigen. Welche Risiken berücksichtigt sind, ist tarifabhängig geregelt.

  • Salonmöbel, Geräte und technische Ausstattung
  • Produkte, Farben und Verbrauchsmaterialien
  • Ertragsausfälle bei Betriebsstörungen

Inhaltsversicherung
Betriebsunterbrechung

Haftpflicht- und Rechtsschutzaspekte

Neben Sachschäden können rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, Mitarbeitenden oder Behörden entstehen. Der Friseur-Tarif ordnet diese Aspekte sachlich ein.

  • Haftung gegenüber Kunden bei Behandlungen
  • Arbeitsrechtliche Konflikte mit Mitarbeitenden
  • Vertrags- oder Verwaltungsverfahren

Arbeitsrechtsschutz
Rechtsschutz-Gewerbe

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Friseur-Tarif?

Der Begriff bezeichnet die Zusammenfassung von Versicherungsarten für typische Risiken eines Friseurbetriebs.

Ist der Friseur-Tarif verpflichtend?

Eine allgemeine Verpflichtung besteht nicht; einzelne Versicherungen können betrieblich erforderlich sein.

Unterscheidet sich der Tarif je nach Salon?

Ja, Art und Umfang der Absicherung können je nach Salongröße, Ausstattung und Leistungsangebot variieren.

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