Hausverwalter-Tarif
Optimaler Versicherungsschutz speziell für Hausverwaltungen – alle branchentypischen Versicherungssparten werden individuell in einem Vertrag kombiniert.
Das innovative daran: Durch eine umfangreiche Deckung je Sparte ist die Prüfung des notwendigen Versicherungsschutzes auf die wenigen optionalen Einschlüsse reduziert.

Alle relevanten Versicherungssparten in einem Vertrag
■ Keine Doppelversicherung
■ Einfache Handhabung, gute Übersicht, einfache Berechnung
■ Geringer Verwaltungsaufwand
■ Alles aus einer Hand
■ Attraktive Prämie durch individuelle Tarifierung

Speziell für die Hausverwaltung
Versicherungssparten zur Auswahl:

■ Betriebs-Haftpflichtversicherung für Hausverwaltungen
■ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Hausverwaltungen
■ Inhaltsversicherung für das Büro
■ Betriebsunterbrechungsversicherung für das Büro
■ Glasversicherung für das Büro
■ Elektronikversicherung
■ Datenversicherung

Versicherbare Risiken:
■ Schutz der gesamten Betriebseinrichtung gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden
■ Deckung des durch den Sachschaden entstandenen wirtschaftlichen Folgeschadens bei Unterbrechung des Geschäftsbetriebs
■ Schutz für elektronische Anlagen/Geräte der Büro-, Kommunikations- und Datentechnik etc.
■ Ersatz der Kosten, verursacht z.B. durch Wiedereingabe von Stamm- und Bewegungsdaten oder den Wiederaufbau individuell erstellter Software für beschädigte Datenträger

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Hausverwaltung
■ Versicherungssummen ab 100.000 Euro bis 500.000 Euro
■ Verwaltung von bis zu 125 Wohneinheiten im Grundwagnis enthalten
■ Allgemeiner Selbstbehalt maximal 500 Euro
■ Kein Gebühreneinwurf

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
■ Versicherungssummen ab 50.000 Euro
■ Versicherung von Beiratsgremien und Ersatzzustellungsvertretern bis 5 Personen
■ Verzicht auf den so genannten quotiellen Eigenbehalt
Speziell für den Gebäudebestand
Versicherungssparten zur Auswahl:

■ Wohngebäudeversicherung (für Gebäude mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil)
■ Glasversicherung
■ Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
■ Bauherren-Haftpflichtversicherung
■ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
■ Subsidiäre Privat-Haftpflichtversicherung für Mieter von Wohnungsgenossenschaften

Versicherbare Risiken:
■ Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
■ Weitere Elementargefahren
■ Glas (mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenverglasungen)
■ Unbenannte Gefahren

Wohngebäudeversicherung
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB).
Die genaue Formulierung der Deckungserweiterungen ist dem Rahmenvertrag, den Versicherungsbedingungen VGB und den Klauseln zu entnehmen.

Prämienfrei enthaltene Deckungserweiterungen

Wohngebäudeversicherung     Leistung
Versicherte Gefahr FEUER (F)
Aufwendungen für die Beseitigung von durch Blitz umgestürzten Bäumen
Belohnung für Feuerlöschkräfte 1.000 €
Blindgängerschäden
Böswillige Beschädigung durch unbefugte Dritte inklusive Graffiti (SB 300 €) bis  2.500 €, JHE 5.000 €
Fahrzeuganprall (inkl. Schäden an Zäunen bis 500 €)
Feuerlöschkosten 5.000 €
Feuer-Rohbauversicherung 24 Monate
Gebäudeschäden bei Fehlalarm von Rauch-/Gasmeldern 10.000 €
Implosionsschäden
Induktionsschäden
Innere Unruhen
Nutzwärmeschäden
Rauch-/Rußschäden
Schäden durch radioaktive Isotope 50.000 €
Schäden durch Überschallknall
Seng- und Schmorschäden 10.000 €
Tierbissschäden an elektrischen Anlagen 10.000 €
Überspannungsschäden durch Blitz
Unbemannte Flugkörper
Verpuffungsschäden
Versicherte Gefahr LEITUNGSWASSER (W)
Ableitungsrohre auf dem Grundstück 10.000 €
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks 5.000 €
Armaturen und Schläuche
Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
Bruchschäden an Gasleitungen
Entlüftungsrohre von Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes 5.000 €
Entlüftungsrohre von Abwasserleitungen im Gebäude
Fußbodenheizungen
Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
Nässeschäden durch Dekoelemente
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Wasser-/Gasverlust infolge Rohrbruchs 5.000 €
Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten
Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück 50.000 €
Zisternenanlagen 10.000 €
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks 50.000 €
Versicherte Gefahr STURM/HAGEL (S)
Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm umgestürzten Bäumen 10.000 €
Versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Aufräumungskosten für Hausratgegenstände der Mieter, je Versicherungsfall bis 5.000 €, JHE 10.000 €
Beschleunigungskosten im Versicherungsfall
Einbruchdiebstahl in Gemeinschaftswaschküchen (SB 50 €): Münzzähler 100 €
Einbruchdiebstahl in Gemeinschaftswaschküchen (SB 50 €): Waschmaschinen etc. 500 €
Externe Transport- und Lagerkosten 10.000 €
Gärtnerische Anlagen 2.500 €
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
Hotelkosten, je Versicherungsfall 100 €/Tag, max. 20.000 €
Kosten für die Dekontamination von Erdreich 250.000 €
Mehrkosten für Technologiefortschritt
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
Mietausfall bei Auszug des Mieters oder unterbliebener Vermietung bis 6 Monate, max. bis Ende der Haftzeit
Mietausfall für Gewerberäume 24 Monate
Mietausfall für Wohnräume 24 Monate
Provisorische Maßnahmen
Regiekosten 5% des Schadens, max. 1.000 €
Rückreise aus dem Urlaub 10.000 €
Sachverständigenkosten ab 20.000 € Schaden  80%
Schäden durch Terror für Gebäude bis 10 Mio. € Neubauwert
Verkehrssicherungsmaßnahmen
Verlust von Arbeitsmaschinen und -geräten, je Versicherungsfall (SB 250 €) 1.000 €, JHE 3.000 €
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
(gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen)
Weiteres Zubehör und weitere Grundstücksbestandteile
(gemäß Auflistung im Rahmenvertrag)
10.000 €
Wohngebäude-Glasversicherung
Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen (z.B. Schutzgitter) 2.500 €
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen 2.500 €
Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken
und Folien auf den versicherten Sachen
2.500 €
Verteuerung der Lieferung und Montage von versicherten Sachen durch deren Lage
(z.B. Kran- oder Gerüstkosten)
2.500 €
Folgende Zusatzdeckungen können auf Antrag gegen Prämie mitversichert werden:
Mietausfall-Zusatzdeckung (SB 20%) 12 Monate
Unbenannte Gefahren (SB 5.000 €)
– nur, wenn auch die Grundgefahren F, W und S versichert sind JHE
100.000 €
Versicherung von weiteren Elementargefahren (SB 10%, mind. 500 €, max. 5.000 €)
– nur zusätzlich zur Grundgefahr Sturm möglich

■ versichert
JHE Jahreshöchstentschädigung je Gebäude SB Selbstbehalt
Die Entschädigung für alle prämienfreien Deckungserweiterungen ist je Versicherungsfall und Gebäude insgesamt auf die Versicherungssumme des vom Schaden betroffenen Gebäudes begrenzt.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die
Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Haus- undGrundbesitzer-Haftpflichtversicherung bzw. bei gewerblicher Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-
Haftpflicht versicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung (USV-Basis)

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Leistung
Prämienfrei enthaltene Deckungserweiterungen
Abwasserschäden
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
– gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem Gemeinschaftseigentum
– persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters der WEG
– persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche
– des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter
– des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die WEG
– gegenseitige Ansprüche der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der WEG
– gegen Verwaltungsbeiratsmitglieder der WEG wegen Sachschäden am
Gemeinschafts-, Sonder-, Teileigentum, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, bis 500.000 €
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück einschließlich der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers
Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) inklusive der Haftpflicht aus dem Bauen in Eigenleistung, bis Bausumme 1,5 Mio. €, Summe der Baueigenleistungen 300.000 € (Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.)
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. €
Vermögensschäden, bis VS
Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung bei gewerblicher Vermiettätigkeit:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung
(USV-Basis)

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Leistung
Abwasserschäden
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
– gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem Gemeinschaftseigentum
– persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters der WEG ■
– persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer bei Betätigung
im Interesse der Gemeinschaft
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche
– des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter
– des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die WEG
– gegenseitige Ansprüche der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse
der WEG
– gegen Verwaltungsbeiratsmitglieder der WEG wegen Sachschäden am
Gemein schafts-, Sonder-, Teileigentum, sofern kein anderweitiger
Versicherungsschutz besteht, bis 500.000 €
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den
Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück
einschließlich der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers
Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) inklusive der Haftpflicht aus dem Bauen in Eigenleistung, bis Bausumme 1,5 Mio. €, Summe der Baueigenleistungen 300.000 € (Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.)
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. €
Vermögensschäden, bis VS
Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen
■ versichert VS Versicherungssumme

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung bei gewerblicher Vermiettätigkeit:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflicht versicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung
(USV-Basis)

Bauherren-Haftpflichtversicherung Leistung
Abwasserschäden
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Haftpflichtansprüche wegen Senkung des Grundstücks oder Erdrutschen sowie wegen Erschütterungen infolge von Rammarbeiten (ausgenommen Schäden am eigenen Grundstück/an eigenen Gebäuden/Anlagen)
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. €
Vermögensschäden, bis VS
Zusatzrisiko Bauen in Eigenleistung, Summe der Baueigenleistungen bis 300.000 €
(Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €,
besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist. Zur Berechnung der Prämie wird lediglich der diesen Betrag übersteigende Wert der Eigenleistungen herangezogen.)
■ versichert VS Versicherungssumme

 

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.