Hausverwalter-Tarif
Optimaler Versicherungsschutz speziell für Hausverwaltungen – alle branchentypischen Versicherungssparten werden individuell in einem Vertrag kombiniert.
Das innovative daran: Durch eine umfangreiche Deckung je Sparte ist die Prüfung des notwendigen Versicherungsschutzes auf die wenigen optionalen Einschlüsse reduziert.
Alle relevanten Versicherungssparten in einem Vertrag
■ Keine Doppelversicherung
■ Einfache Handhabung, gute Übersicht, einfache Berechnung
■ Geringer Verwaltungsaufwand
■ Alles aus einer Hand
■ Attraktive Prämie durch individuelle Tarifierung
Speziell für die Hausverwaltung
Versicherungssparten zur Auswahl:
■ Betriebs-Haftpflichtversicherung für Hausverwaltungen
■ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Hausverwaltungen
■ Inhaltsversicherung für das Büro
■ Betriebsunterbrechungsversicherung für das Büro
■ Glasversicherung für das Büro
■ Elektronikversicherung
■ Datenversicherung
Versicherbare Risiken:
■ Schutz der gesamten Betriebseinrichtung gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden
■ Deckung des durch den Sachschaden entstandenen wirtschaftlichen Folgeschadens bei Unterbrechung des Geschäftsbetriebs
■ Schutz für elektronische Anlagen/Geräte der Büro-, Kommunikations- und Datentechnik etc.
■ Ersatz der Kosten, verursacht z.B. durch Wiedereingabe von Stamm- und Bewegungsdaten oder den Wiederaufbau individuell erstellter Software für beschädigte Datenträger
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Hausverwaltung
■ Versicherungssummen ab 100.000 Euro bis 500.000 Euro
■ Verwaltung von bis zu 125 Wohneinheiten im Grundwagnis enthalten
■ Allgemeiner Selbstbehalt maximal 500 Euro
■ Kein Gebühreneinwurf
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
■ Versicherungssummen ab 50.000 Euro
■ Versicherung von Beiratsgremien und Ersatzzustellungsvertretern bis 5 Personen
■ Verzicht auf den so genannten quotiellen Eigenbehalt
Speziell für den Gebäudebestand
Versicherungssparten zur Auswahl:
■ Wohngebäudeversicherung (für Gebäude mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil)
■ Glasversicherung
■ Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
■ Bauherren-Haftpflichtversicherung
■ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
■ Subsidiäre Privat-Haftpflichtversicherung für Mieter von Wohnungsgenossenschaften
Versicherbare Risiken:
■ Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
■ Weitere Elementargefahren
■ Glas (mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenverglasungen)
■ Unbenannte Gefahren
Wohngebäudeversicherung
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB).
Die genaue Formulierung der Deckungserweiterungen ist dem Rahmenvertrag, den Versicherungsbedingungen VGB und den Klauseln zu entnehmen.
Prämienfrei enthaltene Deckungserweiterungen
Wohngebäudeversicherung | Leistung | |
Versicherte Gefahr FEUER (F) | ||
Aufwendungen für die Beseitigung von durch Blitz umgestürzten Bäumen | ■ | |
Belohnung für Feuerlöschkräfte | 1.000 € | |
Blindgängerschäden | ■ | |
Böswillige Beschädigung durch unbefugte Dritte inklusive Graffiti (SB 300 €) bis | 2.500 €, JHE 5.000 € | |
Fahrzeuganprall (inkl. Schäden an Zäunen bis 500 €) | ■ | |
Feuerlöschkosten | 5.000 € | |
Feuer-Rohbauversicherung | 24 Monate | |
Gebäudeschäden bei Fehlalarm von Rauch-/Gasmeldern | 10.000 € | |
Implosionsschäden | ■ | |
Induktionsschäden | ■ | |
Innere Unruhen | ■ | |
Nutzwärmeschäden | ■ | |
Rauch-/Rußschäden | ■ | |
Schäden durch radioaktive Isotope | 50.000 € | |
Schäden durch Überschallknall | ■ | |
Seng- und Schmorschäden | 10.000 € | |
Tierbissschäden an elektrischen Anlagen | 10.000 € | |
Überspannungsschäden durch Blitz | ■ | |
Unbemannte Flugkörper | ■ | |
Verpuffungsschäden | ■ | |
Versicherte Gefahr LEITUNGSWASSER (W) | ||
Ableitungsrohre auf dem Grundstück | 10.000 € | |
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks | 5.000 € | |
Armaturen und Schläuche | ■ | |
Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen | ■ | |
Bruchschäden an Gasleitungen | ■ | |
Entlüftungsrohre von Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes | 5.000 € | |
Entlüftungsrohre von Abwasserleitungen im Gebäude | ■ | |
Fußbodenheizungen | ■ | |
Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen | ■ | |
Nässeschäden durch Dekoelemente | ■ | |
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes | ■ | |
Wasser-/Gasverlust infolge Rohrbruchs | 5.000 € | |
Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten | ■ | |
Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück | 50.000 € | |
Zisternenanlagen | 10.000 € | |
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks | 50.000 € | |
Versicherte Gefahr STURM/HAGEL (S) | ||
Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm umgestürzten Bäumen | 10.000 € | |
Versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar | ||
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | ■ | |
Aufräumungskosten für Hausratgegenstände der Mieter, je Versicherungsfall bis | 5.000 €, JHE 10.000 € | |
Beschleunigungskosten im Versicherungsfall | ■ | |
Einbruchdiebstahl in Gemeinschaftswaschküchen (SB 50 €): Münzzähler | 100 € | |
Einbruchdiebstahl in Gemeinschaftswaschküchen (SB 50 €): Waschmaschinen etc. | 500 € | |
Externe Transport- und Lagerkosten | 10.000 € | |
Gärtnerische Anlagen | 2.500 € | |
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte | ■ | |
Hotelkosten, je Versicherungsfall | 100 €/Tag, max. 20.000 € | |
Kosten für die Dekontamination von Erdreich | 250.000 € | |
Mehrkosten für Technologiefortschritt | ■ | |
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen | ■ | |
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte | ■ | |
Mietausfall bei Auszug des Mieters oder unterbliebener Vermietung bis | 6 Monate, max. bis Ende der Haftzeit | |
Mietausfall für Gewerberäume | 24 Monate | |
Mietausfall für Wohnräume | 24 Monate | |
Provisorische Maßnahmen | ■ | |
Regiekosten 5% des Schadens, max. | 1.000 € | |
Rückreise aus dem Urlaub | 10.000 € | |
Sachverständigenkosten ab 20.000 € Schaden | 80% | |
Schäden durch Terror für Gebäude bis 10 Mio. € Neubauwert | ■ | |
Verkehrssicherungsmaßnahmen | ■ | |
Verlust von Arbeitsmaschinen und -geräten, je Versicherungsfall (SB 250 €) | 1.000 €, JHE 3.000 € | |
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen) |
■ | |
Weiteres Zubehör und weitere Grundstücksbestandteile (gemäß Auflistung im Rahmenvertrag) |
10.000 € | |
Wohngebäude-Glasversicherung | ||
Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen (z.B. Schutzgitter) | 2.500 € | |
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen | 2.500 € | |
Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen |
2.500 € | |
Verteuerung der Lieferung und Montage von versicherten Sachen durch deren Lage (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) |
2.500 € | |
Folgende Zusatzdeckungen können auf Antrag gegen Prämie mitversichert werden: | ||
Mietausfall-Zusatzdeckung (SB 20%) | 12 Monate | |
Unbenannte Gefahren (SB 5.000 €) – nur, wenn auch die Grundgefahren F, W und S versichert sind JHE |
100.000 € | |
Versicherung von weiteren Elementargefahren (SB 10%, mind. 500 €, max. 5.000 €) – nur zusätzlich zur Grundgefahr Sturm möglich |
■ | |
■ versichert
JHE Jahreshöchstentschädigung je Gebäude SB Selbstbehalt
Die Entschädigung für alle prämienfreien Deckungserweiterungen ist je Versicherungsfall und Gebäude insgesamt auf die Versicherungssumme des vom Schaden betroffenen Gebäudes begrenzt.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die
Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Haus- undGrundbesitzer-Haftpflichtversicherung bzw. bei gewerblicher Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-
Haftpflicht versicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung (USV-Basis)
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung | Leistung | |
Prämienfrei enthaltene Deckungserweiterungen | ||
Abwasserschäden | ■ | |
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): – gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem Gemeinschaftseigentum – persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters der WEG – persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft |
■ | |
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche – des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter – des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die WEG – gegenseitige Ansprüche der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der WEG – gegen Verwaltungsbeiratsmitglieder der WEG wegen Sachschäden am Gemeinschafts-, Sonder-, Teileigentum, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, bis 500.000 € |
■ | |
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation | ■ | |
Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück einschließlich der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers | ■ | |
Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) inklusive der Haftpflicht aus dem Bauen in Eigenleistung, bis Bausumme 1,5 Mio. €, Summe der Baueigenleistungen 300.000 € (Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.) | ■ | |
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h | ■ | |
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. € | ■ | |
Vermögensschäden, bis VS | ■ | |
Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen | ■ | |
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung bei gewerblicher Vermiettätigkeit:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung
(USV-Basis)
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung | Leistung | |
Abwasserschäden | ■ | |
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): – gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem Gemeinschaftseigentum – persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters der WEG ■ – persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft |
||
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche – des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter – des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die WEG – gegenseitige Ansprüche der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse der WEG – gegen Verwaltungsbeiratsmitglieder der WEG wegen Sachschäden am Gemein schafts-, Sonder-, Teileigentum, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, bis 500.000 € |
■ | |
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation |
■ | |
Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück einschließlich der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers |
■ | |
Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) inklusive der Haftpflicht aus dem Bauen in Eigenleistung, bis Bausumme 1,5 Mio. €, Summe der Baueigenleistungen 300.000 € (Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.) | ■ | |
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h | ■ | |
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. € | ■ | |
Vermögensschäden, bis VS | ■ | |
Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen | ■ | |
■ versichert VS Versicherungssumme |
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Es gelten:
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), bei privater Vermiettätigkeit zusätzlich:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (private Risiken) inkl. der Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung bei gewerblicher Vermiettätigkeit:
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Bauherren-Haftpflichtversicherung (gewerbliche Risiken) sowie
■ Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflicht versicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)
■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung
(USV-Basis)
Bauherren-Haftpflichtversicherung | Leistung | |
Abwasserschäden | ■ | |
Besserstellungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation | ■ | |
Haftpflichtansprüche wegen Senkung des Grundstücks oder Erdrutschen sowie wegen Erschütterungen infolge von Rammarbeiten (ausgenommen Schäden am eigenen Grundstück/an eigenen Gebäuden/Anlagen) | ■ | |
Umweltschaden-Basisversicherung, bis VS, max. 5 Mio. € | ■ | |
Vermögensschäden, bis VS | ■ | |
Zusatzrisiko Bauen in Eigenleistung, Summe der Baueigenleistungen bis 300.000 € (Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 300.000 €, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist. Zur Berechnung der Prämie wird lediglich der diesen Betrag übersteigende Wert der Eigenleistungen herangezogen.) |
■ | |
■ versichert VS Versicherungssumme |
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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.