Strafrechtsschutz – strafrechtliche Vorwürfe im Gewerbe sachlich einordnen
Der Strafrechtsschutz ordnet Versicherungsleistungen ein, die strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im gewerblichen Umfeld betreffen können. Dargestellt werden typische Anlassfälle, Verfahrensarten und tarifliche Leistungsbausteine.
Einordnung des Strafrechtsschutzes
Der Strafrechtsschutz ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und bezieht sich auf die Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Kosten-Versicherung.de.
Typische Anlassfälle im Gewerbe
Strafrechtliche Vorwürfe können sich aus unterschiedlichen betrieblichen Situationen ergeben. Der Strafrechtsschutz ordnet diese Anlassfälle nach ihrem rechtlichen Bezug.
- Vorwürfe wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen
- Ermittlungen im Zusammenhang mit Arbeits- oder Umweltschutz
- Vorwürfe aus dem betrieblichen Alltag oder der Unternehmensorganisation
Verfahrensarten und Kostenaspekte
Strafrechtliche Verfahren können verschiedene Stadien durchlaufen. Der Versicherungsschutz kann – tarifabhängig – bestimmte Kostenpositionen berücksichtigen.
- Ermittlungs- und Vorverfahren
- Gerichtliche Strafverfahren
- Kosten für Strafverteidiger, Gutachten oder Gerichte
Abgrenzung zu weiteren Rechtsschutzarten
Der Strafrechtsschutz unterscheidet sich von anderen Rechtsschutzbereichen, die zivil- oder verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. In der Praxis können mehrere Rechtsschutzarten kombiniert sein.
- Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten
- Vertragsrechtsschutz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Verwaltungsrechtsschutz bei behördlichen Verfahren
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Strafrechtsschutz?
Der Strafrechtsschutz betrifft Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.
Welche Kosten können betroffen sein?
Je nach Tarif können Kosten für Strafverteidigung, Gerichte oder Sachverständige vorgesehen sein.
Ist Strafrechtsschutz verpflichtend?
Nein, der Abschluss ist freiwillig und der Leistungsumfang vertraglich geregelt.