IT-Haftpflicht – Haftungsrisiken bei IT-Leistungen sachlich einordnen
Die IT-Haftpflicht ordnet Versicherungsaspekte ein, die Haftungsrisiken aus IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung oder Systembetrieb betreffen können. Dargestellt werden typische Anspruchsgrundlagen, Schadenarten und Abgrenzungen – neutral und ohne Empfehlung oder Handlungshinweise.
Einordnung der IT-Haftpflicht
Die IT-Haftpflicht ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die Haftungsrisiken aus der Erbringung von IT-Leistungen betrachtet. Sie bezieht sich auf Ansprüche Dritter, die aus Fehlern, Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen entstehen können.
Typische Haftungsrisiken im IT-Umfeld
IT-bezogene Haftungsrisiken können aus unterschiedlichen Tätigkeiten entstehen. Welche Risiken berücksichtigt sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Fehlerhafte Softwareentwicklung oder Programmierung
- Mängel bei IT-Beratung, Planung oder Implementierung
- Störungen im laufenden Systembetrieb
Mögliche Schadenarten
Im Rahmen der IT-Haftpflicht können unterschiedliche Schadenarten eine Rolle spielen. Der konkrete Leistungsumfang ist vertraglich festgelegt.
- Vermögensschäden durch fehlerhafte IT-Leistungen
- Folgeschäden aus Systemausfällen oder Datenverlust
- Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Pflichten
Abgrenzung zu weiteren Versicherungen
Die IT-Haftpflicht konzentriert sich auf Haftungsansprüche aus IT-Leistungen und unterscheidet sich damit von Versicherungen, die primär Sachschäden, Cyberangriffe oder reine Betriebsunterbrechungen betrachten.
- Sachschäden an Hardware oder Betriebseinrichtung
- Unterstützungsleistungen bei Cyber-Notfällen
- Ertragsausfälle infolge technischer Störungen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine IT-Haftpflicht?
Sie ordnet Haftungsrisiken ein, die aus der Erbringung von IT-Leistungen oder dem Betrieb von IT-Systemen entstehen können.
Ist eine IT-Haftpflicht verpflichtend?
Eine allgemeine Verpflichtung besteht nicht; Abschluss und Umfang sind tarifabhängig und vertraglich geregelt.
Unterscheidet sich der Umfang je nach Tätigkeit?
Ja, Art und Umfang der Absicherung können je nach Leistungsart, Projektumfang und vertraglicher Ausgestaltung variieren.